Rz. 8

Fraglich ist, ob die Finanzverwaltung eine gesammelte/konsolidierte Meldung pro Legal Entity (ggf. über unterschiedliche Systeme eines Kreditinstituts hinweg) erwartet oder ob mehrere Meldungen zu einem Meldezeitpunkt durch die depotführenden Stellen abgegeben werden können. Dabei müssen nach hier vertretener Auffassung in der Praxis auch Teilmeldungen je nach Geschäftsbereich und System möglich sein (analog der FATCA-Meldung).

 
Praxis-Beispiel

Teilmeldung durch depotführende Stelle

Geschäftsbereich 1 der meldepflichtigen Stelle nutzt das System A, um inländische Dividenden (bspw. Siemens-Dividende, Zahltag Jan. 2025) abzuwickeln und den Kunden gutzuschreiben. Geschäftsbereich 2 nutzt das System B, um inländische Dividenden (bspw. Siemens-Dividende, Zahltag Jan. 2025) abzuwickeln und den Kunden gutzuschreiben.

Ergebnis: Pro Geschäftsbereich/Depotbank eines Konzerns sollte eine Teilmeldung möglich sein.

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