Rz. 6
Zur praxisrelevanten Bindungswirkung von BMF-Schreiben für auszahlende Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG[1], wonach der KapESt-Abzug "unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vorzunehmen ist (§ 43 EStG Rz. 4h).
Für die Praxis sind folgende Schreiben der Finanzverwaltung relevant:
- BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG[2];
- Schreiben des BMF an Verbände, Anwendungsfragen zur Änderung des § 45a EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Elektronische Übermittlung von Steuerbescheinigungen[3];
- Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[4];
- BMF-Schreiben zur Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien[5];
- BMF-Schreiben zu Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien.[6]
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