Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG.

Kapitalerträge und Steuerbescheinigungen

Die Finanzverwaltung ergänzt aktuell das BMF-Schreiben v. 15.12.2017. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte:

  • Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die ab dem 01.01.2018 realisiert und vor dem 01.01.2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden.
  • Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung auf die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Erträge aus (Spezial-)Investmentanteilen.

BMF, Schreiben v. 13.4.2021, IV C 1 -S 2401/19/10003 :001

Schlagworte zum Thema:  Kapitalertrag, Kapitalertragsteuer, BMF-Schreiben