Rz. 53

Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ausl. Quellensteuer vorbelasteten Dividenden, bei Zahlung von Stückzinsen und bei Veräußerungsverlusten in zutreffender Höhe einbehalten und dass durch die Berücksichtigung dieser Umstände im Quellensteuerabzug für den privaten Anleger eine Veranlagung zur ESt vermieden wird.

 

Rz. 54

Die Verlustverrechnung (Rz. 95ff.) und damit auch die Berücksichtigung gezahlter Stückzinsen und Zwischengewinne ist allerdings nur für den Steuerabzug von Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen (§ 43a Abs. 3 S. 7 EStG). Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so ist ein Ausgleich der negativen und positiven Kapitalerträge nicht möglich. Auch eine Stückzinsverrechnung ist für diese Anleger im Steuerabzugsverfahren ab dem 1.1.2009 nicht mehr möglich.

Rz. 55 bis 69 einstweilen frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge