Rz. 5f

Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] zu § 43a EStG geäußert. Durch das Schreiben der Finanzverwaltung v. 12.4.2018[2] wurden Änderungen bezüglich der Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgeltlichen Erwerb i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 5 EStG in das Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer aufgenommen.

[1] BMF v. 18.1.2016, IV C 1-S 22252/08/10004:017, Rz. 183a-241d, BStBl I 2016, 85.

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