Rz. 29

Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach § 35c Abs. 1 für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden (§ 35c Abs. 6 S. 1 EStG).

Die der Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG zugrunde liegenden Aufwendungen können einheitlich und gesondert festgestellt werden. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gelten entsprechend (§ 35c Abs. 6 S. 2 und 3 EStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge