Rz. 6
Ausl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb bilden drei Gruppen von Einkünften:
- Einkünfte aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte bzw. bei einem im Ausland tätigen ständigen Vertreter;
- Bürgschafts- und Avalprovisionen gegenüber einem ausl. Schuldner;
- Seeschiffe und Luftfahrzeuge im Verkehr mit dem Ausland.
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