Rz. 6

Ausl. Einkünfte aus Gewerbebetrieb bilden drei Gruppen von Einkünften:

  • Einkünfte aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte bzw. bei einem im Ausland tätigen ständigen Vertreter;
  • Bürgschafts- und Avalprovisionen gegenüber einem ausl. Schuldner;
  • Seeschiffe und Luftfahrzeuge im Verkehr mit dem Ausland.

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