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§ 34c EStG befindet sich im V. Kapitel des EStG, das mit dem Begriff "Steuerermäßigungen" überschrieben ist. § 34c EStG knüpft mit seiner Regelung in Abs. 1 zwar an die tarifliche ESt an, indem diese um den Anrechnungsbetrag vermindert wird. Daneben enthält die Regelung aber mit ihren Anordnungen über den Steuerabzug in Abs. 2 und 3 (und soweit Abs. 6 auf diese Vorschriften verweist) auch Elemente, die der Einkommensermittlung zuzuordnen sind. Insoweit ist die Einordnung in das Kapitel der "Steuerermäßigungen" nicht ganz zutreffend.

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