Rz. 4

Steuerfrei sind neben dem für den Betreuten gezahlten Pflegegeld nach § 37 SGB XI insbesondere Einnahmen der Gastfamilie, die aus Zahlungen herrühren, die der Betreute aus seinem sog. persönlichen Budget (§ 17 Abs. 2 SGB IX) erbringt.[1] Dieses persönliche Budget wird auf Antrag zugunsten behinderter Menschen als Geldleistung anstelle von Sachleistungen ausgezahlt. Damit soll den behinderten Menschen in eigener Verantwortung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Steuerfrei ist höchstens der Betrag, der den bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe aufzubringenden Betrag (§§ 2740 SGB XII) nicht überschreitet.

[1] BT-Drs. 16/11108, 11.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge