Rz. 68

Zu den Medienberufen gehörten die Tätigkeiten als Journalist, Bildberichterstatter sowie als Dolmetscher und Übersetzer.

 

Rz. 69

Zur Tätigkeit des Journalisten (Rz. 47) gehört die Sammlung und Verarbeitung von Informationen über in erster Linie gegenwartsbezogene Geschehnisse, die kritische Auseinandersetzung mit ihnen sowie Stellungnahmen zu Ereignissen auf politischem, gesellschaftlichem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet. Zum Wesen der journalistischen Tätigkeit gehört es, dass sich der Journalist mit den Ergebnissen seiner Arbeit durch die Medien (Zeitung, Zeitschrift, Film, Rundfunk, Fernsehen oder Internet) mündlich (auch in Form von Diskussionsbeiträgen) oder schriftlich an die Öffentlichkeit wendet.[1] Die Beschaffung von Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil der journalistischen Tätigkeit. Sie kann durch Nachrichtenbüros, aber auch durch eigene Bemühungen wie z. B. Interviews, Reisen usw. geschehen.[2] Das Berufsbild eines Journalisten ist nicht durch eine Bearbeitung zeitbezogener Themen begrenzt.[3] Das Merkmal "kritische Auseinandersetzung" dient als Abgrenzungsmerkmal zur ausschließlich an einen Auftraggeber orientierten und deshalb gewerblichen Werbetätigkeit. Deshalb fallen Tätigkeiten, deren (vereinbarter) Hauptzweck es ist, zum Nutzen des jeweiligen Auftraggebers für eine Ware zu werben oder für ein sonstiges bestimmtes Anliegen gegen Entgelt zu arbeiten (Werbeberater, PR-Berater), nicht unter eine journalistische Tätigkeit.[4] Auch die (nur) beratende Tätigkeit eines Journalisten (Rundfunkberater) ist keine freiberufliche Tätigkeit.[5] Wenn aber neben Pressemitteilungen weitere Leistungen wie die Ausarbeitung von Budget- und Aktivitätsplänen, Herstellung und Ausbau von Medienkontakten, Messebetreuung von Redaktionen, Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Pressepräsentationen und Presseschauen erbracht werden, liegt ganz überwiegend eine organisatorische und damit keine freiberufliche (journalistische) Tätigkeit vor.[6]

 

Rz. 70

Die Tätigkeit der Bildberichterstattung besteht darin, die Übermittlung von Informationen durch bildliche Darstellungen zu ersetzen, zu ergänzen oder zu vertiefen. Der freiberufliche Bildberichterstatter ist nach Aufgabe und Tätigkeit Journalist, wenn er an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien (Fernsehen) mitwirkt und die Bilder die Allgemeinheit über ein – weite Kreise interessierendes – Thema unterrichten sollen und sie quasi für sich selbst sprechen.[7] Sinn der Bilder ist es, die Allgemeinheit über ein allgemeines oder doch weite Kreise interessierendes Thema zu informieren. Dazu müssen die Bilder als aktuelle Nachrichten über Zustände oder Ereignisse politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Art einen eigenen Aussagewert besitzen. Darin muss der Sinn und Zweck der Bilder bestehen, ohne dass sie zugleich mit einem erläuternden Text versehen sein müssten.[8] Die Bildberichterstattung ist ihrem Wesen nach journalistische Tätigkeit, die in besonderer Weise das Bildmotiv und seinen Nachrichtenwert berücksichtigt. Wenngleich sich die Tätigkeit eines Journalisten und eines Bildberichterstatters im Kern überschneiden, muss der Bildberichterstatter aber nicht zugleich Journalist sein.[9] Ein Kameramann, der in der aktuellen Berichterstattung für das Fernsehen selbstständig tätig ist, übt eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn die Motivauswahl und die Erfassung ihres Nachrichtenwerts auf seiner individuellen Beobachtung beruhten. Die Bildwerke müssen nicht textlich bearbeitet werden.[10]

 

Rz. 71

Die Tätigkeit eines Dolmetschers besteht darin, die sprachliche Verständigung zwischen Menschen zu ermöglichen, die verschiedene Sprachen sprechen.[11] Der Übersetzer überträgt schriftlich niedergelegtes Gedankengut in eine andere Sprache. Die beauftragte Übersetzungsleistung muss aufgrund eigener Sprachkenntnisse erbracht werden. Werden Fremdübersetzer hinzugezogen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn deren Ergebnis mangels eigener Sprachkenntnisse nicht überprüft werden kann.[12] Seine Tätigkeit kann auch zur schriftstellerischen Tätigkeit werden, wenn über die bloße Wiedergabe von Texten in einer anderen Sprache hinausgehend Elemente der Sprachschöpfung, des Nachempfindens und Erfassens der inhaltlichen Gedanken des Autors bei der Übersetzung in den Vordergrund treten.[13]

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