Rz. 177j

Die Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft im Rahmen der sog. "echten" Realteilung ist eine Fallgruppe, die sowohl die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG, als auch die Voraussetzungen der Betriebsaufgabe des § 16 Abs. 3 S. 1 EStG erfüllt. Da bei der "echten" Realteilung die Personengesellschaft vollständig auseinandergesetzt wird, wird auch die, an diese Personengesellschaft geknüpfte Mitunternehmerschaft als betriebliche Einheit aufgegeben. Die "echte" Realteilung kann daher als eine besondere Form der Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG angesehen werden. Dies gilt nicht für die unechte Realteilung, da hier die Mitunternehmerschaft als betriebliche Einheit weitergeführt und gerade nicht aufgegeben wird.

Rz. 177k und 177l einstweilen frei

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