Rz. 22

Nicht betroffen sind Modelle, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern die mit der Steuerfreiheit ihrer Renditen werben, wie vermögensverwaltende Venture Capital und Private Equity Fonds.[1]

Nicht betroffen sind auch Personengesellschaften, die selbst die Investition durchführen, ohne sich eines Anbieters zu bedienen. Die Gesellschaft selbst erwirbt das oder die Windkraftanlagen, die Gesellschaft selbst schließt Verträge über die Finanzierung ab, genauso wie Verträge mit Energieunternehmen usw. Auch in diesem Fall fehlt es wie bei der Investition eines Einzelnen an der Modellhaftigkeit, sodass die Verluste ausgleichsfähig sind.

 

Rz. 23

Nicht betroffen sind auch Auslandsfonds, die aufgrund DBA steuerfreie Erträge erzielen. Zum negativen Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG vgl. Rz. 5a.

Rz. 24–25 einstweilen frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge