1 Gesetzliche Grundlage

 

Rz. 1

Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.

2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung

 

Rz. 2

Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt.

Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung regeln.

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