1 Gesetzliche Grundlage
Rz. 1
Siehe zur Einführung der Mobilitätsprämie § 101 EStG Rz. 1ff.
2 Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung
Rz. 2
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie ist in § 105 EStG geregelt.
Einzelheiten zum Verfahren bei der Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung regeln.
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