Rz. 23

Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Familienpersonengesellschaft bietet sich in der Landwirtschaft als Mittel zur Beteiligung des Ehepartners oder von Kindern an[1]. Das klassische Instrument des Generationenwechsels ist in der Landwirtschaft allerdings die Hofübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Altenteilsleistungen[2]. Die nach § 24 UmwStG ohne Aufdeckung stiller Reserven mögliche Beteiligung eines Sohnes am landwirtschaftlichen Betrieb als Mitunternehmer nach dem Zweistufenmodell (vgl. Rz. 22) erlaubt es dagegen, zunächst den Hof gemeinschaftlich zu bewirtschaften, bis der Vater schließlich seinen Mitunternehmeranteil unentgeltlich und damit nach § 6 Abs. 3 EStG zum Buchwert gegen Altenteilsleistungen auf seinen Sohn überträgt[3].

[1] Zur Mitunternehmerschaft in der Landwirtschaft: Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft, München 1991, Rz. 528ff..
[3] Ausführlich hierzu Wendt, INF 1983, 557.

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