Rz. 128
Abs. 2 schließt die Anwendung der allgemeinen Vorschriften für die Bewertungen von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) auf Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen aus. Für systematische Ausführungen dazu vgl. z. B. Koblenzer/Klaas/Frank.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen