Rz. 22
Treffen einjähriger und zweijähriger Verlustrücktrag in dem gleichen Rücktragsjahr zusammen, richtet sich die Darstellung in der Gliederungsrechnung ebenfalls nach den in Rz. 19 und 20 geschilderten Prinzipien. Zusätzlich ist folgendes zu berücksichtigen:
- der Verlust des früheren Jahres ist vor dem Verlust des späteren Jahres zu verrechnen; der einjährige Verlustrücktrag hat also Vorrang vor dem zweijährigen Verlustrücktrag;
- der Höchstbetrag von 5 Mio. DM bzw. 10 Mio. DM gilt für das Verlustjahr (d. h. aus einem Verlustjahr dürfen maximal 5 Mio. DM bzw. 10 Mio. DM zurückgetragen werden; vgl. auch Beispiel in Rz. 20); der Höchstbetrag gilt nicht für das Rücktragsjahr, d. h. in einem Rücktragsjahr können Höchstbeträge aus zwei Verlustjahren abgezogen werden, maximal also 10 bzw. 20 Mio. DM;
- der Körperschaftsteuererstattungsanspruch ist jeweils in die Gliederungsrechnung des Jahres einzusetzen, in dem der rücktragsfähige Verlust entstanden ist.
Zur Behandlung des zweijährigen Verlustrücktrages vgl. auch Rz. 10.
EK 45 | EK 02 | Summe | |||
Anfangsbestand 1.1.01 | 10.000.000 | 10.000.000 | |||
Einkommen 01: | |||||
22.000.000 | |||||
Rücktrag 02: | 10.000.000 | ||||
Rücktrag 03: | 10.000.000 | ||||
2.000.000 | |||||
KSt 45 %: | 900.000 | ||||
1.100.000 | 1.100.000 | 1.100.000 | |||
Verlustrücktrag 02 | 10.000.000 | 10.000.000 | |||
KSt-Erstattung | ./. | 4.500.000 | ./. | 4.500.000 | |
Verlustrücktrag 03 | 10.000.000 | 10.000.000 | |||
KSt-Erstattung | ./. | 4.500.000 | ./. | 4.500.000 | |
Bestand 31.12.01 | 11.100.000 | 11.000.000 | 22.100.000 | ||
Verlust 02 | ./. | 12.000.000 | ./. | 12.000.000 | |
KSt-Erstattungsanspruch | + | 4.500.000 | + | 4.500.000 | |
Bestand 31.12.02 | 11.100.000 | 3.500.000 | 14.600.000 | ||
Verlust 03 | ./. | 14.000.000 | ./. | 14.000.000 | |
KSt-Erstattungsanspruch | + | 4.500.000 | + | 4.500.000 | |
Bestand 31.12.03 | 11.100.000 | ./. | 6.000.000 | ./. | 5.100.000 |
Probe: Die Handelsbilanz weist folgende Werte auf:
Gewinnvortrag | 10.000.000 |
Gewinn 01 (nach KSt) | 12.100.000 |
Stand Ende 01 | 22.100.000 |
Verlust 02 | ./. 12.000.000 |
KSt-Erstattung wegen Verlust 02 | 4.500.000 |
Stand Ende 02 | 14.600.000 |
Verlust 03 | ./. 14.000.000 |
KSt-Erstattung wegen Verlust 03 | 4.500.000 |
./. 5.100.000 |
Die Summenspalte in der Gliederungsrechnung stimmt mit dem Ansatz lt. Handelsbilanz überein, und zwar zum Ende jedes der drei Jahre.
Der Betrag im EK 02 per Ende 01 zeigt, daß zweimal 10 Mio. DM zurückgetragen worden sind. Der negative Endbestand im EK 02 am Ende des Jahres 03 zeigt, daß von den Gesamtverlusten 02 und 03 von 26 Mio. DM noch 6 Mio. DM für den Verlustvortrag zur Verfügung stehen. Davon stammen 2 Mio. DM aus dem Jahr 02 und 4 Mio. DM aus dem Jahr 03.
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