Rz. 22

Treffen einjähriger und zweijähriger Verlustrücktrag in dem gleichen Rücktragsjahr zusammen, richtet sich die Darstellung in der Gliederungsrechnung ebenfalls nach den in Rz. 19 und 20 geschilderten Prinzipien. Zusätzlich ist folgendes zu berücksichtigen:

  • der Verlust des früheren Jahres ist vor dem Verlust des späteren Jahres zu verrechnen; der einjährige Verlustrücktrag hat also Vorrang vor dem zweijährigen Verlustrücktrag;
  • der Höchstbetrag von 5 Mio. DM bzw. 10 Mio. DM gilt für das Verlustjahr (d. h. aus einem Verlustjahr dürfen maximal 5 Mio. DM bzw. 10 Mio. DM zurückgetragen werden; vgl. auch Beispiel in Rz. 20); der Höchstbetrag gilt nicht für das Rücktragsjahr, d. h. in einem Rücktragsjahr können Höchstbeträge aus zwei Verlustjahren abgezogen werden, maximal also 10 bzw. 20 Mio. DM;
  • der Körperschaftsteuererstattungsanspruch ist jeweils in die Gliederungsrechnung des Jahres einzusetzen, in dem der rücktragsfähige Verlust entstanden ist.

Zur Behandlung des zweijährigen Verlustrücktrages vgl. auch Rz. 10.

 
Praxis-Beispiel
 
  EK 45 EK 02 Summe
Anfangsbestand 1.1.01 10.000.000       10.000.000
Einkommen 01:          
  22.000.000        
Rücktrag 02: 10.000.000        
Rücktrag 03: 10.000.000        
  2.000.000        
KSt 45 %: 900.000        
  1.100.000   1.100.000   1.100.000
Verlustrücktrag 02     10.000.000   10.000.000
KSt-Erstattung   ./. 4.500.000 ./. 4.500.000
Verlustrücktrag 03     10.000.000   10.000.000
KSt-Erstattung   ./. 4.500.000 ./. 4.500.000
Bestand 31.12.01 11.100.000   11.000.000   22.100.000
Verlust 02   ./. 12.000.000 ./. 12.000.000
KSt-Erstattungsanspruch   + 4.500.000 + 4.500.000
Bestand 31.12.02 11.100.000   3.500.000   14.600.000
Verlust 03   ./. 14.000.000 ./. 14.000.000
KSt-Erstattungsanspruch   + 4.500.000 + 4.500.000
Bestand 31.12.03 11.100.000 ./. 6.000.000 ./. 5.100.000

Probe: Die Handelsbilanz weist folgende Werte auf:

 
Gewinnvortrag 10.000.000
Gewinn 01 (nach KSt) 12.100.000
Stand Ende 01 22.100.000
Verlust 02 ./. 12.000.000
KSt-Erstattung wegen Verlust 02 4.500.000
Stand Ende 02 14.600.000
Verlust 03 ./. 14.000.000
KSt-Erstattung wegen Verlust 03 4.500.000
  ./. 5.100.000

Die Summenspalte in der Gliederungsrechnung stimmt mit dem Ansatz lt. Handelsbilanz überein, und zwar zum Ende jedes der drei Jahre.

Der Betrag im EK 02 per Ende 01 zeigt, daß zweimal 10 Mio. DM zurückgetragen worden sind. Der negative Endbestand im EK 02 am Ende des Jahres 03 zeigt, daß von den Gesamtverlusten 02 und 03 von 26 Mio. DM noch 6 Mio. DM für den Verlustvortrag zur Verfügung stehen. Davon stammen 2 Mio. DM aus dem Jahr 02 und 4 Mio. DM aus dem Jahr 03.

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