Alle Antragstellenden (Direktantragstellende und prüfende Dritte), die noch keine Bewilligungsbescheide erhalten haben, erhalten vor dem 30. Juni 2022 (Ende des Befristeten Beihilferahmens) einen sogenannten fristwahrenden Bescheid, der keine Bewilligung ersetzt, aber sicherstellt, dass – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen - eine Bewilligung nach dem Ende des Befristeten Beihilferahmens erfolgen kann. Prüfende Dritte müssen diesen fristwahrenden Bescheid vor dem 30. Juni 2022 abrufen, damit der Bescheid als zugestellt gilt.

Daher gilt: Einen fristwahrenden Bescheid erhalten Sie nur, wenn Ihr Antrag noch nicht bewilligt ist. Haben Sie bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten, brauchen Sie keinen fristwahrenden Bescheid mehr.

Die Zustellung der fristwahrenden Bescheide hat am 14.06.2022 begonnen. Die Bescheide werden in Etappen programmweise versendet.

Nach Start des Versandes der fristwahrenden Bescheide (siehe Versanddatum im jeweiligen Programm), kann die Bearbeitungs- und Prüfdauer bis zu 48 Stunden dauern. Erst danach erhalten Sie eine Benachrichtigungsmail und den fristwahrenden Bescheid im Portal (für prüfende Dritte) bzw. im ELSTER-Postfach (für Direktantragstellende).

Bitte prüfen Sie zuerst in dieser Tabelle, ob die fristwahrenden Bescheide in Ihrem Programm schon versendet wurden. Bitte beachten Sie, dass es je nach Antrag (Erstantrag, Änderungsantrag, Erweiterungsantrag, Anpassungsantrag) unterschiedliche Versandtermine gibt.

Wenn sie 48 Stunden nach dem entsprechenden Versandtermin keine Benachrichtigung vom System erhalten haben und der fristwahrende Bescheid im Portal nicht vorhanden ist, melden sie sich bitte mit Angabe der Antragsnummer beim Service Desk.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des automatisierten Versandes der fristwahrenden Bescheide in den einzelnen Programmen.

 
Programm Bisher versendet noch ausstehend Versanddatum
ÜBH III Erst- und Änderungsanträge, die bis zum 13.06.2022 gestellt wurden   14.06.2022
Anpassungsanträge   21.06.2022
  Erweiterungsanträge   23.06.2022
    Erst- und Änderungsanträge, die nach dem 13.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
ÜBH III Plus Erst- und Änderungsanträge, die bis zum 14.06.2022 gestellt wurden   15.06.2022
    Anträge, die nach dem 14.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
ÜBH IV Erstanträge, die bis zum 15.06.2022 gestellt wurden   16.06.2022
  Erweiterungsanträge   23.06.2022
  Änderungsanträge   23.06.2022
    Anträge, die nach dem 14.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
NSH Plus Erst- und Änderungsanträge   21.06.2022
NSH 2022 Erst- und Änderungsanträge   21.06.2022
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1:

Sie haben am 12.06.2022 einen Anpassungsantrag für die Überbrückungshilfe III gestellt und warten auf den fristwahrenden Bescheid. Der Versand der Anpassungsanträge startet am 21.06.2022. Sollten Sie am 23.06.2022 noch keinen Beschied erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Servicedesk.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2:

Sie haben vor dem 14.06.2022 einen Änderungsantrag für Überbrückungshilfe III Plus gestellt. Sie müssten bereits einen fristwahrenden Bescheid erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, melden Sie sich bitte direkt unter Angabe der Antragsnummer beim Servicedesk.

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