Zusammenfassung

 
Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Sie haben Fragen zum Fristende der Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst:

Stand: 27.6.2022

Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

Wünschen Sie sich eine effektive Unterstützung bei Anträgen auf Überbrückungshilfe IV und bei den anstehenden Schlussabrechnungen zu sämtlichen Überbrückungshilfen? Die korrekte Zuordnung der Fixkosten kostet viel Zeit und die Dokumentation muss detailliert und nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich in diesem Video zeigen, wie Sie mit dem richtigen Tool genau das einfach und zeitsparend lösen: Video starten

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1 Wann erhalte ich meinen fristwahrenden Bescheid?

Alle Antragstellenden (Direktantragstellende und prüfende Dritte), die noch keine Bewilligungsbescheide erhalten haben, erhalten vor dem 30. Juni 2022 (Ende des Befristeten Beihilferahmens) einen sogenannten fristwahrenden Bescheid, der keine Bewilligung ersetzt, aber sicherstellt, dass – wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen - eine Bewilligung nach dem Ende des Befristeten Beihilferahmens erfolgen kann. Prüfende Dritte müssen diesen fristwahrenden Bescheid vor dem 30. Juni 2022 abrufen, damit der Bescheid als zugestellt gilt.

Daher gilt: Einen fristwahrenden Bescheid erhalten Sie nur, wenn Ihr Antrag noch nicht bewilligt ist. Haben Sie bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten, brauchen Sie keinen fristwahrenden Bescheid mehr.

Die Zustellung der fristwahrenden Bescheide hat am 14.06.2022 begonnen. Die Bescheide werden in Etappen programmweise versendet.

Nach Start des Versandes der fristwahrenden Bescheide (siehe Versanddatum im jeweiligen Programm), kann die Bearbeitungs- und Prüfdauer bis zu 48 Stunden dauern. Erst danach erhalten Sie eine Benachrichtigungsmail und den fristwahrenden Bescheid im Portal (für prüfende Dritte) bzw. im ELSTER-Postfach (für Direktantragstellende).

Bitte prüfen Sie zuerst in dieser Tabelle, ob die fristwahrenden Bescheide in Ihrem Programm schon versendet wurden. Bitte beachten Sie, dass es je nach Antrag (Erstantrag, Änderungsantrag, Erweiterungsantrag, Anpassungsantrag) unterschiedliche Versandtermine gibt.

Wenn sie 48 Stunden nach dem entsprechenden Versandtermin keine Benachrichtigung vom System erhalten haben und der fristwahrende Bescheid im Portal nicht vorhanden ist, melden sie sich bitte mit Angabe der Antragsnummer beim Service Desk.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des automatisierten Versandes der fristwahrenden Bescheide in den einzelnen Programmen.

 
Programm Bisher versendet noch ausstehend Versanddatum
ÜBH III Erst- und Änderungsanträge, die bis zum 13.06.2022 gestellt wurden   14.06.2022
Anpassungsanträge   21.06.2022
  Erweiterungsanträge   23.06.2022
    Erst- und Änderungsanträge, die nach dem 13.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
ÜBH III Plus Erst- und Änderungsanträge, die bis zum 14.06.2022 gestellt wurden   15.06.2022
    Anträge, die nach dem 14.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
ÜBH IV Erstanträge, die bis zum 15.06.2022 gestellt wurden   16.06.2022
  Erweiterungsanträge   23.06.2022
  Änderungsanträge   23.06.2022
    Anträge, die nach dem 14.06.2022 gestellt wurden 27.06.2022
NSH Plus Erst- und Änderungsanträge   21.06.2022
NSH 2022 Erst- und Änderungsanträge   21.06.2022
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1:

Sie haben am 12.06.2022 einen Anpassungsantrag für die Überbrückungshilfe III gestellt und warten auf den fristwahrenden Bescheid. Der Versand der Anpassungsanträge startet am 21.06.2022. Sollten Sie am 23.06.2022 noch keinen Beschied erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Servicedesk.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2:

Sie haben vor dem 14.06.2022 einen Änderungsantrag für Überbrückungshilfe III Plus gestellt. Sie müssten bereits einen fristwahrenden Bescheid erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, melden Sie sich bitte direkt unter Angabe der Antragsnummer beim Servicedesk.

2 Wann endete die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe?

Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für die Corona-Hilfen endet am 30. Juni 2022. Deshalb endete die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfen sowie Ausnahmen in älteren Überbrückungshilfe-Programmen (zum Beispiel das nachträgliche Wahlrecht) am 15.06.2022. Auch die Möglichkeit, aufgrund abgelehnter November/Dezemberhilfe-Anträge, gegebenenfalls noch Überbrückungshilfe III für diese Fördermonate zu beantragen, endete am 15.06.2022.

3 Wie konnte ich meinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV erweitern?

Wenn Sie Ihren Überbrückungshilfe IV-Antrag um das 2. Quartal (April – Juni 2022) erweitern wollten, hatten Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Überbrückungshilfe IV-Antrag bereits beschieden: Wenn Sie schon einen Erstantrag für das 1. Quartal 2022 gestellt hatten, der bereits beschieden war, konnten Sie die Monate April bis Juni 2022 einf...

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