Die Einrichtung der Spezialeinheit geht einher mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen. So wurde etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Danach sind u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte nun verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die aufgrund bestimmter Kennzeichen auf eine Steuervermeidung hindeuten, deutlich vor der Steuerfestsetzung im Finanzamt an das BZSt mitzuteilen.

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