Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen. So wird beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro um 680 Euro im Jahr entlastet.

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