Investitionsort

Der Förderantrag ist auf dem vorgegebenen Vordruck beim für den Investitionsort zuständigen kommunalen Aufgabenträger einzureichen. Vordrucke und Informationen über den zuständigen Aufgabenträger findet man auf der Webseite der TAB. Dort sind neben den Vordrucken auch Kontaktdaten gespeichert.

Zu einem Antrag gehören folgende Unterlagen:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis oder Sanierungsanordnung
  • De-minimis-Erklärung bei sonstigen Bauherren
  • zusätzliche Unterlagen für ein Darlehen (Voraussetzungen siehe Webseite der TAB)
  • bei Gruppenkleinkläranlagen eine Liste der angeschlossenen Grundstücke (Name, Anschrift, Eigentümer, Gemarkung, Flur, Flurstücknummer).
 
Wichtig

30.9. des Jahres

Die Förderanträge sollten bis zum August des Jahres vorliegen, da der kommunale Auftraggeber bis zum 30.9. des Jahres seine Vorschlagsliste über die Förderungen der TAB vorlegen muss. Diese entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.

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