Mit seiner Förderung will das Land Thüringen Modernisierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern fördern. Ein Eigenheim darf aus 2 Wohnungen bestehen. Eine Eigennutzung im Sinne des Programms liegt auch vor, wenn die Wohnung von den Eltern des Eigentümers, den Kindern, den Großeltern oder Enkeln bewohnt wird. Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere

  • Modernisierungsmaßnahmen

    Änderungen des Wohnungszuschnitts,

  • Verbesserung der Sanitärinstallation und Wasserversorgung,
  • Wärmedämmung der Wände, Dächer und Geschossdecken,
  • Erweiterungen des Hauses durch Anbau oder Aufstockung,
  • Reduzierung von Barrieren,
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung,
  • Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Maßnahmen zur Einbruchsicherung,
  • Einrichtung von Hauskommunikationssystemen,
  • Einbau von Wärmefenstern,
  • Einbau von zentralen Steuersystemen,
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen,
  • im Zusammenhang mit der Sanierung notwendige Instandhaltungen.

Eine genauere Darstellung der Maßnahmen findet man auf der Webseite der TAB unter dem Programm.

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