Bürgschaft

Bürgschaften werden für folgende Kredite übernommen:

  • Erwerb von vermieteten Wohnungen
  • Modernisierung und Instandhaltung von vermieteten Wohnungen
  • Umschuldung oder Anschlussfinanzierungen von Krediten, die für den Erwerb, Modernisierung oder Instandhaltung aufgenommen wurden
  • in Ausnahmefällen die Neuschaffung von Wohnraum zur Vermietung, wenn die Neuschaffung städtebaulichen Zielen entspricht und die Realisierung des Vorhabens ansonsten dauerhaft in Gefahr wäre.

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