Das Programm "IB Sicher Bauen" ist ein Bürgschaftsprogramm zur Erleichterung von Finanzierungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung von vermietetem Wohnraum.

7.1 Wer kann die Bürgschaften beantragen?

Antragsberechtigte

Anträge auf die Übernahme einer Bürgschaft des Landes Sachsen-Anhalt können folgende Kreditnehmer stellen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Freiberufler.

Voraussetzung ist, dass die o. a. Kreditnehmer Eigentümer von vermietetem Wohnraum sind.

7.2 Wem gegenüber verbürgt sich das Land Sachsen-Anhalt?

Für Kredite folgender Institute werden Bürgschaften übernommen:

  • Kreditinstitute
  • Bausparkassen
  • Versicherungsunternehmen.

7.3 Wofür verbürgt sich das Land Sachsen-Anhalt?

Bürgschaft

Bürgschaften werden für folgende Kredite übernommen:

  • Erwerb von vermieteten Wohnungen
  • Modernisierung und Instandhaltung von vermieteten Wohnungen
  • Umschuldung oder Anschlussfinanzierungen von Krediten, die für den Erwerb, Modernisierung oder Instandhaltung aufgenommen wurden
  • in Ausnahmefällen die Neuschaffung von Wohnraum zur Vermietung, wenn die Neuschaffung städtebaulichen Zielen entspricht und die Realisierung des Vorhabens ansonsten dauerhaft in Gefahr wäre.

7.4 Bürgschaftskonditionen

Bis zu 80 %

Die Bürgschaften werden mit bis zu 80 % des Kreditbetrags, maximal bis zur Höhe des zulässigen De-minimis-Beihilfewertes, übernommen. Die Übernahme erfolgt als modifizierte Ausfall- und Höchstbürgschaft. Die Bürgschaften werden für 10 Jahre übernommen.

Voraussetzungen

Es müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Mindestbetrag für eine Bürgschaft beträgt 25.000 EUR.
  • Der Kreditvertrag darf noch nicht verbindlich geschlossen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
  • Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Der Kredit muss dinglich gesichert sein.
  • Der Eigenkapitaleinsatz der Gesamtfinanzierung muss mindestens 15 % betragen.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Bürgschaftsantrags wird eine Gebühr i. H. v. 1,5 % des Bürgschaftsbetrags, mindestens jedoch 500 EUR erhoben. Weiterhin wird eine jährliche Betreuungsgebühr von 1,0 % jährlich erhoben. Bemessungsgrundlage ist der jeweilig ausstehende Bürgschaftsbetrag. Weiterhin wird eine Bereitstellungsprovision i. H. v. 1 % für den Zeitraum zwischen Erstellung des Bürgschaftsantragsangebots durch die IB bis zur Valutierung des Kredites oder ggf. bis zur Erlöschung des Angebots erhoben.

Kosten auch bei Nichtinanspruchnahme

Wird der Bürgschaftsantrag vor der Entscheidung über den Bürgschaftsantrag zurückgenommen, wird trotzdem eine Bearbeitungsgebühr fällig. Sie beträgt mindestens 65 EUR, höchstens 200 EUR. Wird auf die Ausgabe der Bürgschaftsurkunde nach Erteilung verzichtet, so wird die volle Bearbeitungsgebühr fällig.

7.5 Antragstellung

Kreditinsitut

Der Antrag auf Bürgschaftsübernahme ist über den Kreditgeber zu stellen. Dieser leitet den Antrag dann weiter an die IB.

Für Fragen zu den Bürgschaften wird folgende kostenlose Hotline angeboten: 0800/56 007 57.

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