Das Saarland fördert bevorzugt Objekte, die in einer "Besonderen Gebietskulisse" belegen sind. Unter diesem Begriff sammeln sich Stadterneuerungsgebiete. Dies sind folgende Gebiete:

  • Stadterneuerungsgebiete

    Sanierungsgebiete

  • Erhaltungssatzungsgebiete
  • Stadtumbaugebiete
  • Entwicklungsgebiete
  • Gebiete, in denen Maßnahmen der sozialen Stadt durchgeführt werden

Dazu kommen Vorhaben an zentralen Orten innerhalb eines bebauten Gemeindegebiets, die sich im Geltungsbereich von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, die vor dem 1.1.2007 rechtskräftig wurden, oder im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen Wohnbebauung allgemein zulässig ist, die ab dem 1.1.2007 rechtskräftig wurde, befinden und die die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden nachhaltig unterstützen und von der für die Stadtentwicklung zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt sind.

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