Eigentümer

Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren.

 
Hinweis

Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Ist der Antragsteller nicht im Besitz der deutschen Staatangehörigkeit, ist eine Niederlassungserlaubnis für den Erhalt dieser Förderung notwendig.

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