Eigentümer
Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren.
Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Ist der Antragsteller nicht im Besitz der deutschen Staatangehörigkeit, ist eine Niederlassungserlaubnis für den Erhalt dieser Förderung notwendig.
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