Investoren und Kommunen

Antragsberechtigt sind Investoren, Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Als Investoren werden Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden angesehen.

Die Antragsberechtigten müssen Wohnraum instand setzen oder modernisieren und dann bereit sein, diesen Wohnraum zu preiswerten Mieten an Asylbewerber zu vermieten.

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