Zuschuss

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Vorteil: Zuschüsse müssen bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Es werden folgende Zuschüsse ausbezahlt:

 
Wofür der Zuschuss geleistet wird Zuschusshöhe
Schaffung von Wohnungen im 1. Förderweg 34 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 850 EUR je m2 Wohnfläche
Schaffung von Wohnungen im 2. Förderweg, wenn mindestens dieselbe Anzahl der Wohnungen im 1. Förderweg geschaffen werden 28 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 700 EUR je m2 Wohnfläche
Schaffungen von Wohnungen im 1. Förderweg, die uneingeschränkt von Rollstuhlfahrern (DIN 18040-2) genutzt werden 34 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 850 EUR je m2 Wohnfläche
Schaffungen von Wohnungen im 2. Förderweg, die uneingeschränkt von Rollstuhlfahrern (DIN 18040-2) genutzt werden 28 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 700 EUR je m2 Wohnfläche
Neubau eines Personenaufzugs zusätzlich 100 EUR je m2 Wohnfläche der erschlossenen geförderten Wohnungen

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