Zuschuss
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Vorteil: Zuschüsse müssen bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Es werden folgende Zuschüsse ausbezahlt:
Wofür der Zuschuss geleistet wird | Zuschusshöhe |
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Schaffung von Wohnungen im 1. Förderweg | 34 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 850 EUR je m2 Wohnfläche |
Schaffung von Wohnungen im 2. Förderweg, wenn mindestens dieselbe Anzahl der Wohnungen im 1. Förderweg geschaffen werden | 28 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 700 EUR je m2 Wohnfläche |
Schaffungen von Wohnungen im 1. Förderweg, die uneingeschränkt von Rollstuhlfahrern (DIN 18040-2) genutzt werden | 34 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 850 EUR je m2 Wohnfläche |
Schaffungen von Wohnungen im 2. Förderweg, die uneingeschränkt von Rollstuhlfahrern (DIN 18040-2) genutzt werden | 28 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 700 EUR je m2 Wohnfläche |
Neubau eines Personenaufzugs | zusätzlich 100 EUR je m2 Wohnfläche der erschlossenen geförderten Wohnungen |
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