Zinsfrei

Die Förderdarlehen werden bis zu ihrer vollständigen Tilgung zinsfrei gewährt.

Das gewährte Darlehen ist ab dem auf die Vollauszahlung folgenden Halbjahr (1. Januar oder 1. Juli) mit jährlich 3 % zu tilgen.

Die Darlehensauszahlung erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50 % des Darlehensbetrags erfolgt, wenn die Hälfte der geplanten Baumaßnahme abgeschlossen ist. Die 2. Rate, ebenfalls in Höhe von 50 %, erfolgt nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises.

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