Mögliche Antragsteller

Antragsteller für dieses Programm sind:

  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
  • sonstige Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • private Vermieter.

Bedingung ist, dass in eine vermietete Wohnung investiert wird.

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