Eine Förderung über dieses Programm ist nicht möglich, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das Vorhaben muss von einem als Energieberater anerkannten Sachverständigen bestätigt werden. Der Sachverständige in seiner Person wird nicht vorgeschrieben. Hier besteht seitens des Antragstellers freies Wahlrecht.
Kein Eigenkapital
Eigenkapital wird nicht gefordert.
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