Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an

  • Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
  • sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte),
  • Mieter,
  • Pächter und
  • Unternehmen, die sich zur Wärmeversorgung und/oder Wasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben.

Mieter und Pächter

Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.

Bei Vergabe der Fördermittel werden Vorhaben zur CO2-Reduktion bevorzugt.

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