Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an
- Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
- sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte),
- Mieter,
- Pächter und
- Unternehmen, die sich zur Wärmeversorgung und/oder Wasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben.
Mieter und Pächter
Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.
Bei Vergabe der Fördermittel werden Vorhaben zur CO2-Reduktion bevorzugt.
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