Antragsberechtigt für diese Förderung sind

  • Unternehmer,
  • Freiberufler,
  • alle juristischen Personen,
  • natürliche Personen.

Insbesondere die juristischen und natürlichen Personen müssen einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Erbringt ein Unternehmen im Rahmen von Contracting-Vereinbarungen Energiedienstleistungen im Bundesland Bremen, sind diese ebenfalls förderfähig.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich bei der Antragstellung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

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