KfW-Unternehmerkredit - KMU-Fenster

Mit diesem Förderprogramm sind unterschiedliche Förderziele verbunden. Es dient zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.

Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen zur Diversifizierung der Produktion, Erwerb von Grundstücken / Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen, Warenlager- und Betriebsmittelfinanzierung, gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung und auch Leasing

Die Beihilfen werden je nach Vorhaben oder Maßnahme auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als sog. De-minimis-Beihilfen im Sinne der von der EU aufgestellten Kriterien gewährt. Die Investitionen können im In- oder Ausland vorgenommen werden.

Dieses Förderprogramm schließt dabei Investitionen aus, die im Rahmen der AGVO als Erwerb von Vermögenswerten von Dritten gelten und die in einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Käufer stehen (z. B. der Erwerb bislang gepachteter Grundstücke).

Dieses Förderprogramm ist ein Darlehen und ist somit rückzahlpflichtig. Es dient der Schließung einer Finanzierungslücke. Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen sowie für Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen besteht die Möglichkeit eine 50 %ige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut zu beantragen (siehe oben Haftungsfreistellung). Bei Betriebsmittelkrediten und Warenlagerfinanzierungen ist eine 50 %ige Haftungsfreistellung ausschließlich für endfällige Kredite mit einer Laufzeit von 2 Jahren möglich.

Der Förderkredit ist banküblich zu besichern. Bei Auslandsinvestitionen besteht die Möglichkeit der Nutzung von Bundesgarantien.

Der maximale Kreditbetrag ist in diesem Förderprogramm bei 25 Mio. EUR und somit nochmal 15 Mio. EUR höher als bei den Gründerförderkrediten. Bestehenden Unternehmen können maximal 100 % der Finanzierungslücke hiermit finanzieren. Gefördert werden die förderfähigen Investitionskosten und notwendige Betriebsmittel.

Ergänzt werden kann dieser Förderkredit mit möglichen Zuschussprogrammen bzw. eine Bürgschaftsbank zur Absicherung des Risikos für die durchleitende Bank kann hinzugezogen werden.

Bei diesem Förderkredit ist die maximale Zinsbindungsdauer 10 Jahre und es wird das RGZS (Risikogerechte Zinssystem) angewendet. Die Laufzeit beträgt mindestens 2 Jahre und maximal 20 Jahre. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann maximal 3 Jahre betragen und hängt auch von der Laufzeit ab. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen abgedeckt werden.

Nutzer dieses Förderkredites können unter anderen folgende Gruppen sein: In- und ausländische KMU der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und freiberuflich Tätige, natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen / Freiberufler (unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit), die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich / freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, Investoren für Investitionen im Ausland (neben deutschen Unternehmen auch deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung)

Förderantragsberechtigt sind das produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe; Freie Berufe z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten mit maximal 249 Beschäftigten bei maximal 50 Mio. EUR Umsatz bzw. maximal 43 Mio. EUR Bilanzsumme. Auch hier gilt die KMU-Klausel

Auch hier gibt es Ausschlüsse bei der Förderung, die sich im Wesentlichen auf die Gesellschafterstruktur beziehen: Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze der KMU-Klausel übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.

Dieses Förderprogramm ist speziell für bestehende Unternehmen gedacht, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind und über eine ausreichende Bonität verfügen. Der Maßnahmenbeginn ist auch hier zu beachten und es gibt Ausschlüsse bei einigen Investitionen, wie z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können durch das KfW-Programm Erneuerbare Energien gefördert werden), Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude), die wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und die kommunale Nutzung (bei der Förderung von Vermietung und Ver...

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