Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf des Landes Bremen liegen. Solche Gebiete sind z. B. die Innenstadt oder eine innenstadtnahe Lage, Baulücken, Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete. Dazu kommen noch die Gebiete der Programme "Wohnen in Nachbarschaften".

Objektbedingungen

Neben den Lagebedingungen muss das Objekt selbst weitere Bedingungen erfüllen:

  • Das Objekt muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Im Gebäude müssen mindestens 2 Wohnungen sein.
  • Es dürfen vor Beginn der Maßnahme keine Belegungs- und Mietbedingungen bestehen.
  • Die Wohnungen dürfen nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Das Objekt muss zur dauernden Unterbringung geeignet sein.
  • Bei den Maßnahmen darf es sich nicht um reine Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen handeln.

Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, so muss die Modernisierungsmaßnahme am Ende zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Das Energieniveau soll das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreichen.
  • Die modernisierten Wohnungen müssen mit Rollstühlen sowie Kinderwagen erreicht werden können.

Das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 115 erreicht man, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf 115 % und der Transmissionswärmeverlust 130 % der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreitet. Maßgeblich ist das in der EnEV geregelte Referenzhaus. Um den Standard zu erreichen, sind beispielsweise folgende Modernisierungsmaßnahmen erforderlich:

  • Modernisierungsmaßnahmen

    Außenwanddämmung

  • Dachdämmung
  • neue Fenster
  • Gas-Brennwertheizung mit Solaranlagen für Trinkwassererwärmung.

Zur Erreichbarkeit der Wohnungen mit Rollstühlen ist es nicht erforderlich, dass die Rollstuhl-DIN eingehalten wird.

Auskünfte über bautechnische Fördervoraussetzungen und vor allem darüber, ob das Objekt in einem förderungswürdigen Gebiet liegt, erhält man beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unter der Telefonnummer 0421/361-6020.

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