Gefördert wird die Begrünung von Dächern bei

  • Neubauten,
  • die Nachrüstung bestehender Dächer.

Gefördert werden alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dachbegrünung ab Oberkante Dachabdichtung. Maßnahmen an der Tragfähigkeit sind auch förderungsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Dachbegrünung stehen.

10 m2

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 10 m2 groß sein.
  • Der C-Wert (Abflussbeiwert) muss kleiner oder gleich 0,4 (= 40 % Abfluss) sein oder die Substratschichtdicke muss einen Rückhalt von 10 cm betragen.

Asbest und PVC

Asbest- oder PVC-haltige Materialien werden nicht gefördert.

Die Förderung kommt nur Antragstellern zugute, die die Baumaßnahme freiwillig durchführen. Muss die Maßnahme aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden, so entfällt die Förderung.

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