Die Förderungen sind neben den allgemeinen Bedingungen an folgende 2 Voraussetzungen geknüpft:

  • Art der Baumaßnahme und
  • städtebauliche Notwendigkeit.

Modernisierungsmaßnahmen

Förderungsfähig sind alle Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die dazu dienen, das Förderobjekt generationsgerecht umzubauen. Folgende Maßnahmen können zur Erreichung des Ziels dienen:

  • Bauliche Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung dienen (insbesondere der Ausbau oder die Erweiterung von Wohnraum)
  • Die generationsgerechte Gestaltung der Außenanlage
  • Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Zugängen zur Wohnung
  • Verbesserung der Versorgung mit Wasser und Energie
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Energetische Maßnahmen
  • Wiederherstellung der Bewohnbarkeit

Liegen die obigen baulichen Voraussetzungen vor, wird die Förderung nur gewährt, wenn die Objekte in

  • innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie
  • "Vorranggebieten Wohnen" und Konsolidierungsgebieten

liegen. Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (siehe Webseite der ILB um Programm).

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, mit denen vor Abschluss des Fördervertrags begonnen wurde
  • Maßnahmen, die durch die Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden
  • Maßnahmen, denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen
  • Maßnahmen an Mietwohnungen, bei denen der Standard mittlerer Intensität vorliegt
  • Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungsanlagen (wenn der Anschluss an ein Erdgasnetz oder eine Anlage zur Fernwärme- und Warmwasserlieferung möglich ist) und Einbauküchen beinhalten
  • Maßnahmen, die zur Anlage von öffentlichen PKW-Parkplätzen dienen
 
Hinweis

Fördergebiet – ja oder nein?

Ob die Gebietsvoraussetzungen vorliegen, kann bei der Gemeinde erfragt werden, in der sich das vermeintliche Förderobjekt befindet. Die Gemeinde muss zudem den ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (Anlage 2 zur Förderrichtlinie) ausfüllen. Dieses findet man auf der Webseite der ILB unter den entsprechenden Ausführungen zum Förderprogramm (www.ilb.de). Wer nicht lange suchen möchte, kann sich aber auch telefonisch an einen ILB-Berater wenden: Tel. 0331/660-1322.

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