Mindestens 3 Wohnungen

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen sind, die im Bundesland Brandenburg belegen sind. Das Objekt muss über mindestens 3 Wohnungen verfügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge