Stromspeicher

Gefördert wird der Kauf und die Installation von netzdienlichen, sekundären Stromspeichern bei einer gleichzeitigen Anschaffung und Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage. Ist bereits eine Solaranlage vorhanden, die älter als 12 Monate ist und wird mindestens ein zusätzliches Fotovoltaik-Modul ergänzt, ist auch hier eine Förderung möglich. In diesem Fall wird nur der neue erweiterte Teil der Fotovoltaikanlage gefördert.

Als technische Voraussetzung wird verlangt, dass das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt. Eine Abweichung zugunsten eines größeren Stromspeichers ist möglich, wenn der Speicher für Elektromobilität genutzt wird.

Förderfähig sind

  • Batteriespeicher,
  • Salzwasserbatterien,
  • Redox-Flow-Systeme,
  • Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle.

Bonus

Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, wird dies mit einem zusätzlichen finanziellen Bonus belohnt.

Keine Förderung

Nicht gefördert werden:

  • die zu errichtende Fotovoltaikanlage,
  • Eigenbausysteme,
  • Prototypen,
  • gebrauchte Speicher,
  • über Leasing erworbene Systeme.

Weitere Fördervoraussetzungen sind:

  • die Förderung wird nur bei einer gleichzeitigen Anschaffung und Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage bewilligt,
  • das Speichersystem muss netzdienlich sein,
  • Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist müssen mindestens 3 Jahre betragen,
  • es ist nur eine Solaranlage und ein Stromspeichersystem förderfähig,
  • der Kauf bzw. die Installation eines Speichersystems sowie der Fotovoltaikanlage darf erst nach der Bewilligung erfolgen,
  • die Anlage muss sich in Berlin befinden,
  • 10 Jahre

    für das Speichersystem muss eine vom Hersteller garantierte Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen.

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