Bis zu 750 EUR
Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten:
- 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,
- 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten.
Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Voraussetzung | erledigt |
Das Gebäude muss in Berlin stehen. | |
Pro Gebäude kann maximal ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan gefördert werden. | |
Es muss ein Beratervertrag zwischen dem Energieberater und dem Zuwendungsempfänger geschlossen werden. | |
Der Sanierungsfahrplan darf nur von einem der IBT autorisierten Energieberater erstellt werden. Eine Liste der anerkannten Energieberater findet man auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de). | |
Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. |
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