Bis zu 750 EUR

Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten:

  • 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten.

Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 
Voraussetzung erledigt
Das Gebäude muss in Berlin stehen.  
Pro Gebäude kann maximal ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan gefördert werden.  
Es muss ein Beratervertrag zwischen dem Energieberater und dem Zuwendungsempfänger geschlossen werden.  
Der Sanierungsfahrplan darf nur von einem der IBT autorisierten Energieberater erstellt werden. Eine Liste der anerkannten Energieberater findet man auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de).  
Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.  

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge