2 Module

Die Förderung beinhaltet 2 Module. Zum einen gibt es eine Beratungsförderung für gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne, zum anderen wird der Austausch der Heizung gefördert.

8.2.1 Modul Sanierungsfahrpläne

Dieses Modul fördert die Beratung

  • zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle,
  • der Sanierung von Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung,
  • über die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien.

Ziel der Förderung ist es, einen für das Sanierungsobjekt individuellen Fahrplan zu erstellen, der einzelne Maßnahmen so zueinander abstimmt, dass sich am Ende ein sinnvolles Sanierungsergebnis ergibt.

 
Hinweis

Fördermittel nicht vom Heizungsaustausch abhängig

Die Fördermittel können auch in Anspruch genommen werden, wenn keine Fördermittel für den Austausch der Heizung beansprucht werden.

ENEO

Die Fördermittel dieses Moduls dürfen nicht mit dem Programm "ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung" kombiniert werden.

8.2.2 Modul Heizungserneuerung

Austausch

Mit diesem Modul wird die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert. Dabei hat man den Ersatz von

  • Ölkesseln,
  • Gaskesseln, die nicht auf Brennwerttechnik basieren,
  • mit Kohle befeuerte Einzelöfen

im Auge. Die obigen Heizungsanlagen sollen durch folgende Maßnahmen ausgetauscht werden:

  • Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik,
  • Wärmepumpen,
  • Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel,
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis einschließlich 20 kWel,
  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung (Solarthermie),
  • Brennstoffzellenheizungen,
  • Hausstationen für den Anschluss an effiziente Fernwärme.

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