Antragsberechtigt für die Fördermittel sind
- Eigentümer und
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
Max. 20 Wohnungen
Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude darf 20 nicht überschreiten. Das Förderobjekt muss im Stadtgebiet von Berlin belegen sein.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen