Das Programm eignet sich für

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Vermieter und Investoren sowie
  • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.

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