4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Vermieter und Investoren sowie
  • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.

4.2 Was wird gefördert?

Altersgerecht umbauen

Diese Programm fördert den Umbau von bestehenden Wohngebäuden zu Objekten, die den KfW-Standard "Altersgerechte Wohnungen/Altersgerechtes Haus" erreichen (siehe KfW-Bank "Altersgerecht Umbauen").

Weiterhin werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Kauf einer barrierereduzierten Wohnung oder Wohngebäude
  • Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 erforderlich sind.

Die Maßnahmen zur Barrierereduzierung gliedern sich in 7 Förderbereiche:

  1. Wege zu den Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
  3. vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
  4. Anpassung der Raumgeometrie
  5. Maßnahmen an Sanitärräumen
  6. Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
  7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen.

Die Förderung umfasst auch Einzelmaßnahmen aus den obigen Fördergruppen.

Ferien- und Wochenendhäuser sowie Heime werden nicht gefördert.

4.3 Konditionen

Maximal 50.000 EUR

Es werden zur Erreichung des Ziels Darlehen bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Die zinsgünstigen Kredite der KfW-Bank werden durch die IBB zusätzlich um 0,6 % vergünstigt. Gemeint sind die Konditionen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen".

Finanziert werden 100 % der förderungsfähigen Bau- und Erwerbskosten. Dazu gehören auch die Beratungs- und Planungskosten. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Die Zinsen werden grundsätzlich für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist wird ein neues Angebot erteilt.

Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Grundsätzlich ist hierbei mindestens 1 tilgungsfreies Jahr zu vereinbaren. Es wird durch die IBB auch ein endfälliges Darlehen angeboten. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Entsprechend werden die Zinsen ebenfalls für 10 Jahre festgeschrieben.

Wird das Darlehen nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen, so wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 0,15 % auf die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge erhoben.

4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig

Eigenkapital wird nicht verlangt.

Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.

4.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen.

Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.

 
Hinweis

Rücksprache halten

Es ist ratsam, vor Antragstellung Rücksprache mit den Beratern der IBB zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die einzureichenden Unterlagen.

4.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW Altersgerecht Umbauen (159)

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