Neben den obigen Förderbedingungen müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

 
Voraussetzung erledigt
Mit der Maßnahme muss innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung begonnen werden.  
Für Unternehmer müssen die De-minimis-Regelungen beachtet werden.  
Die begrünten Dachflächen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung noch in einem gepflegten und funktionsfähigen Zustand sein.  
Die Fertigstellungspflege muss durch einen Fachunternehmer durchgeführt werden.  
Es müssen die technisch-fachlichen Maßgaben der Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. angelegt werden.  

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