Mindestgrößen

Die Anlage muss der Warmwassererwärmung und/oder der Raumheizung dienen. Die Kollektorfläche bei Flachkollektoren muss mindestens 5 m2, bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 3 m2 betragen. Nach dem 31.12.2006 geprüfte Kollektoren sind nur förderfähig, wenn sie das europäische Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen.

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