Die Zusatzförderung wird i. d. R. zusammen mit der Basisförderung bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts bzw. in den Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt gestellt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Belegenheit des Objekts.

Sollte die Zusatzförderung erst später beantragt werden, so kann dieser Antrag auch direkt bei der L-Bank eingereicht werden.

 
Achtung

2-Jahres-Frist

Wird die Zusatzförderung nicht mit der Basisförderung zusammen beantragt, so muss der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des schuldrechtlichen Erwerbsvortrags bei der L-Bank eingereicht werden.

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