Neu = max. 4 Jahre alt

Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht. Diese Forderung erfüllen insbesondere Effizienzhäuser nach dem Niveau 55.

Die Förderung ist auch für sog. Energiesparhäuser möglich. Hier muss der Jahresprimärenergiebedarf um 60 % sowie der Transmissionswärmeverlust um 45 % gegenüber dem Referenzhaus gesenkt werden. Diese Anforderungen werden durch Energieeffizienzhäuser 40 erreicht. Für diese Objekte wird ein Zuschuss von 50 m2 Wohnfläche, maximal 3.500 EUR je Immobilie gewährt.

 
Wichtig

Klimaschutzregelungen ab 2022

Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass Gebäude, die zu Wohnzwecken ab dem 1.5.2022 gebaut werden, auf der Dachfläche eine Fotovoltaikanlage installieren müssen. Diese Verpflichtung ist ab diesem Zeitpunkt ein Bestandteil der Baugenehmigung.

 
Praxis-Tipp

Zusatzförderung nutzen!

Erfüllt die Immobilie einen KfW-Effizienzhausstandard, so ist eine Zusatzförderung in Form eines Tilgungszuschusses möglich (s. unten "Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung"). Dies gilt auch für barrierefreien neuen Wohnraum.

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