Wer kann gefördert werden?

Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.:

  • nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer
  • kleinste Unternehmen
  • kleine Unternehmen und
  • mittelständische Unternehmen

Gerade Existenzgründer haben viele Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler, o. ä. einen Betrieb kaufen will, um dann als Unternehmer selbst am Markt tätig zu sein, gilt als Existenzgründer – auch wenn das zu kaufende Unternehmen bzw. der Betrieb schon besteht.

Auch können nebenberufliche Gründungen, bzw. Personen, die sich (noch) im angestellten Verhältnis befinden, aber nebenbei schon ein Gewerbe aktiv betreiben, welches dann zu einem Haupterwerb führen soll, auf Fördergelder zurückgreifen.

Dabei hängt die Höhe der Förderkredite und Zuschüsse davon ab, wie groß die Unternehmen sind.

Bestimmte Beihilfen dürfen nur zugunsten der sogenannten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gewährt werden.

Merke: Ein Unternehmen, das nach den Hauptkriterien ein KMU ist, aber zugleich Zugriff auf erhebliche zusätzliche Ressourcen hat, kann trotz der Erfüllung der Hauptkriterien ein großes Unternehmen sein (in dem Fall greifen andere Förderungen).

Entscheidend für die Förderantragstellung sind auch die Beteiligungsverhältnisse des Unternehmens. Im Zweifelsfall kann durch mittelbare Beteiligungen von Gesellschaftern die KMU-Eigenschaft verlorengehen.

Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt.

Kleinstunternehmen:

  • Weniger als 10 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR oder
  • Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR

Kleinunternehmen:

  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR oder
  • Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR

Mittlere Unternehmen:

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR oder
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR

Für die Berechnung der Mitarbeiterzahl sind folgende Beschäftigte maßgebend:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger
  • für das Unternehmen tätige Personen, die zu ihm entsandt wurden und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten (kann auch Zeit- oder sog. Leiharbeitskräfte einschließen)
  • mitarbeitende Eigentümer
  • Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
  • Prüfe: Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (gehören im Regelfall nicht dazu)
  • Prüfe: Mitarbeiter im Mutterschutz- oder Elternteilzeit (gehören im Regelfall nicht dazu)

Erläuterungen zur Definition:

  • Die Angaben zur Berechnung der Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Sie werden vom Stichtag des Jahresabschlusses an berücksichtigt.
  • Ein Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschritten werden.
  • Ein Unternehmen ist grundsätzlich kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

Definition des Instituts für Mittelstandsforschung

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hat eine andere Auffassung der Größenklassen und grenzt in seiner aktualisierten KMU-Definition alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von den Großunternehmen ab.

Die Besonderheit ist die Beschäftigtenanzahl bis 499 Mitarbeiter.

 
Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten und Umsatz/Jahr
kleinst bis 9 bis 2 Mio. EUR
klein bis 49 bis 10 Mio. EUR
mittel bis 499 bis 50 Mio. EUR
(KMU) unter 500 bis 50 Mio. EUR

(Quelle: IfM Bonn)

Definition KFW

Die KFW-Mittelstandsbank hat trotz KMU-Schwerpunkt in einigen Förderprogrammen eine ergänzende bzw. öffnende Definition. Hier können auch große Unternehmen Förderanträge stellen bzw. liegt die Bemessungsgrundlage der Gruppenumsätze bei 500 Mio. EUR Umsatz. Dies wiederum öffnet über 99 % der Unternehmen den Förderzugang zu unterschiedlichen Programmen.

Die Einteilung in die Größenklassen wirkt sich auf die Förderhöhe und die Fördermittelmöglichkeiten aus. Dabei bedeutet es nicht, dass große Unternehmen weniger Förderung bekommen, oder dass kleine Unternehmen mehr Förderung bekommen.

Mitentscheidend ist die Region in dem das Unternehmen seine Investition vornehmen will. Viele Unternehmen gehen dabei von Ihrem Unternehmenssitz aus – aber es gibt viele Unternehmen, die in anderen Regionen als Ihrem Unternehmenssitz investieren.

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