Rz. 2583

[Autor/Stand] Gewinnaufteilung. Der im Rahmen des Global-Trading erzielte Gewinn ist nach fremdüblichen Kriterien auf die einzelnen am Handel beteiligten Konzerngesellschaften aufzuteilen. Im Rahmen der Aufteilung ist zu beachten, dass es sich beim "Global-Trading" um einen im hohen Maße integrierten Prozess handelt, im Rahmen dessen verschiedene Funktionen durch die beteiligten Gesellschaften ausgeübt werden. Den Ausgangspunkt der Verrechnungspreisermittlung im Bereich des Global-Trading bildet daher stets eine Analyse der von den beteiligten Konzerngesellschaften ausgeübten Funktionen und getragenen Risiken (Anm. 2580 ff.). Nachfolgend wird die Anwendbarkeit der Verrechnungspreismethoden auf die Funktionen des Global-Trading im Einzelnen dargestellt.

 

Rz. 2584

[Autor/Stand] Unterstützende Funktionen. Für die unterstützenden Middle- und Back-Office-Funktionen des Global-Trading (Anm. 2581) wird es – weitgehend unabhängig vom gewählten Geschäftsmodell – regelmäßig möglich sein, Verrechnungspreise mithilfe der klassischen Methoden der Verrechnungspreisermittlung zu bestimmen. Denn bei diesen Funktionen des Global-Trading handelt es sich idR um Routinefunktionen, welche meist ohne Weiteres separat betrachtet werden können.[3] Zur Ermittlung von Verrechnungspreisen für diese Leistungen können idR die Kostenaufschlagsmethode oder – soweit Fremdpreise ermittelt werden können – die Preisvergleichsmethode zur Anwendung kommen.[4] Die Preisvergleichsmethode ist vorzuziehen, sofern es sich bei den zu verrechnenden Leistungen um solche handelt, die auch gegenüber fremden Dritten erbracht werden.[5]

 

Rz. 2585

[Autor/Stand] Verkaufs- und Vermarktungsfunktionen. Die Verkaufs- und Vermarktungsfunktionen beinhalten Tätigkeiten der Kundenakquisition, der Kontaktpflege sowie des Abschlusses von Verträgen (Anm. 2581). Sofern diese Funktionen zentral von einer Konzerngesellschaft ausgeübt werden, sind Verrechnungspreise für die entsprechenden Leistungen zu ermitteln. Die Verrechnungspreise können nach der Preisvergleichsmethode ermittelt werden, wenn Provisionen für entsprechende Verkaufs- und Vermarktungsaktivitäten fremder Dritter bekannt sind.[7] Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass es sich um Provisionen auf derselben Marktstufe handelt. Die OECD schlägt zudem die Anwendung einer Form der Wiederverkaufspreismethode zur Ermittlung einer angemessenen Bruttomarge für die Verkaufs- und Vermarktungsaktivitäten einzelner Konzerngesellschaften vor. Dabei soll auf die Differenz zwischen dem Preis, zu dem ein Händler ("Trader") eine Transaktion abschließt, und dem von dem Verkäufer ("Marketer") erzielten Preis abgestellt werden.[8] Es ist sicherzustellen, dass die so ermittelte Differenz die von dem Trader bzw. Marketer ausgeübten Funktionen und getragenen Risiken angemessen widerspiegelt. Die Kostenaufschlagsmethode ist nicht zur Ermittlung von Verrechnungspreisen für die Verkaufs- und Vermarktungsaktivitäten einzelner Konzerngesellschaften anwendbar, da es sich insoweit nicht um Routinefunktionen handelt. Dagegen kann die Vergütung der Verkaufs- und Vermarktungsfunktion auch nach der transaktionsbezogenen Gewinnaufteilungsmethode (Profit-Split-Method) ermittelt werden (Anm. 2589).

 

Rz. 2586

[Autor/Stand] Separate-Enterprise-Model. Die Handels- und Managementfunktion stellt regelmäßig die Kerntätigkeit im Bereich des Global-Trading dar.[10] Bei der Verrechnungspreisermittlung ist danach zu unterscheiden, nach welchem Modell der Handel strukturiert ist. Sofern die Handelsfunktion in der Form des "Separate-Enterprise-Model" organisiert ist, bei der jedes Unternehmen eigene Handelsaufgaben übernimmt, beschränken sich die Leistungsbeziehungen auf Dienstleistungen, wie zB Hedging. Die Verrechnungspreise für diese Dienstleistungen können idR nach den klassischen Methoden ermittelt werden. Sofern es sich um Dienstleistungen handelt, die auch von fremdem Dritten am Markt angeboten werden, ist dabei vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden. Alternativ sind die Verrechnungspreise anhand der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln.

 

Rz. 2587

[Autor/Stand] Centralised-Product-Management-Model. Wird die Handelstätigkeit in der Form des "Centralised-Product-Management-Model" ausgeübt, so ergibt sich der Gewinn des entsprechenden Unternehmens idR aus Transaktionen mit fremden Dritten (Handelspartnern). In diesem Fall beschränken sich die Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auf Dienstleistungen.[12] Die Verrechnungspreise für diese Dienstleistungen können ebenfalls nach den klassischen Methoden ermittelt werden.

 

Rz. 2588

[Autor/Stand] Integrated-Trading-Model. Im Fall des "Integrated-Trading-Model" erfolgt im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Modellen des "Separate-Enterprise-Trading" und des "Centralised-Product-Management" eine intensive Zusammenarbeit der einzelnen Unternehmen, welche jeweils über eigene Handelsabteilungen verfügen. Da eine derartige Zusammenarbeit zwischen unabhängigen Unternehmen idR nicht stattfindet,...

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